Instagram auf einem Handydisplay

Künstlername/Pseudonym im Impressum – Geht das überhaupt?

Ob du Musik machst, Inhalte auf Social Media veröffentlichst oder unter einem kreativen Pseudonym bloggst: Früher oder später stellt sich die Frage, ob du deinen Künstlernamen im Impressum angeben darfst. Die Antwort lautet leider meistens: Nein – zumindest nicht allein.

Warum reicht ein Künstlername im Impressum nicht?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt für Impressen eine klare, rechtssichere Identifikation vor. Das bedeutet:
👉 Du musst deinen bürgerlichen Namen angeben – also den Namen, der in deinem Ausweis steht.

Das dient vor allem dem Verbraucherschutz und der Rechtsverfolgung. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei Rechtsfragen klar ist, wer hinter dem veröffentlichten Inhalt steht.

Ausnahme: Wenn der Künstlername im Ausweis steht

Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel:
Wenn du deinen Künstlernamen offiziell in deinen Personalausweis eintragen lässt, darfst du diesen auch im Impressum verwenden – in Kombination mit deinem bürgerlichen Namen, oder unter Umständen auch allein.

Was bringt dir der Eintrag im Ausweis?

Ein offiziell eingetragener Künstlername kann in vielen Bereichen hilfreich sein – nicht nur für dein Impressum:

– Verträge abschließen
– Rechnungen ausstellen
– Steuern zahlen
– Flugtickets buchen
– Glaubwürdig beweisen
, dass du unter diesem Namen Werke veröffentlichst

Lediglich beim Grundbuch bleibt der bürgerliche Name Pflicht – warum auch immer. 🤷‍♀️

Wie bekommst du den Künstlernamen in deinen Ausweis?

Der Weg zum offiziellen Künstlernamen ist gut machbar – aber an ein paar Bedingungen geknüpft:

1. Antrag beim Einwohnermeldeamt stellen
(z. B. bei Beantragung eines neuen Ausweises oder Reisepasses)

2. Nachweise einreichen, z. B.:

  • Arbeitsproben
  • Artikel oder Erwähnungen in Medien
  • Eintrag bei der Künstlersozialkasse
  • Gewerbeanmeldung als Künstler:in

3. Das Amt prüft deinen Antrag
und trägt deinen Künstlernamen ggf. in den neuen Ausweis ein.

Achtung: Nur wenn dein Künstlername offiziell im Ausweis steht, kannst du ihn rechtssicher im Impressum nutzen!

Und wie steht es um den Schutz deines Namens?

Wichtig zu wissen:
Der Künstlername im Ausweis ist nicht automatisch markenrechtlich geschützt.

Wenn du also unter diesem Namen geschäftlich tätig bist, empfiehlt es sich, eine Marke einzutragen, um dich vor Nachahmung oder unberechtigter Nutzung zu schützen. Eine Markenanmeldung kann dir u. a. das Recht geben, gegen Verletzungen deines Namens rechtlich vorzugehen.

Hierbei verweisen wir gerne auf unseren Partner WBS.Legal welcher auch unsere rechtliche Prüfung durchgeführt hat.

Fazit: Impressum = Klarheit & Schutz

✅ Du darfst dir kreativ einen Künstlernamen aussuchen und nutzen.
❌ Aber allein im Impressum reicht er nicht aus, solange er nicht offiziell eingetragen ist.
✅ Mit einem Künstlernamen im Ausweis und ggf. einer Markenanmeldung kannst du deine kreative Identität rechtlich absichern und professionell auftreten.

Digital-Paket Impressum

Ab 3,00 € pro Monat

Schütze deine kreative Identität – rechtssicher & professionell

Du bist mit deinem Künstlernamen online unterwegs? Dann achte darauf, dass dein Impressum nicht zur rechtlichen Stolperfalle wird. Wir zeigen dir, wie du deinen Namen offiziell eintragen lassen kannst – und wann du ihn wirklich im Impressum nutzen darfst.