Instagram auf einem Handydisplay

Spendenlink = Impressumspflicht: Warum du ein Impressum brauchst, sobald Geld ins Spiel kommt

Du betreibst einen Instagram-Account, streamst auf Twitch oder hast einen YouTube-Kanal – (noch) als Hobby. Doch sobald du einen Donation-Link, ein Affiliate-Programm oder Referral-Links in dein Profil einfügst, ändert sich etwas Entscheidendes: Du brauchst ein Impressum.

Warum?
Weil du ab diesem Moment nicht mehr rein privat unterwegs bist – und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zieht hier klare Grenzen. In diesem Beitrag erfährst du, ab wann du impressumspflichtig bist – und wie du das ganz einfach löst

Erläuterung der Rechtslage nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es ersetzt das alte Telemediengesetz (TMG) und regelt die Informationspflichten für digitale Diensteanbieter.

§ 5 DDG verpflichtet Anbieter von Telemedien dazu, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzustellen – darunter auch:

  • Name oder Firma

  • ladungsfähige Anschrift

  • E-Mail-Adresse

  • ggf. Register- oder Umsatzsteuer-ID-Angaben

Die Impressumspflicht greift laut § 5 DDG bei allen geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien. Der Begriff „geschäftsmäßig“ ist dabei weit auszulegen:

Schon eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht genügt, selbst wenn (noch) keine regelmäßigen Einnahmen vorliegen.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Spendenlinks (PayPal, Patreon, Ko-fi)

  • Affiliate-/Referral-Links (z. B. Amazon PartnerNet, Rabattcodes)

  • Werbung, Sponsoring oder Product Placements

  • Links zu kostenpflichtigen Angeboten oder Dienstleistungen

Auch ein TikTok-Linktree, in dem ein Buy Me a Coffee-Link eingebunden ist, kann bereits zur Impressumspflicht führen. Wer dagegen verstößt, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände, sowie Bußgelder bis zu 50.000 €.

Die Lösung: Impressumspflicht einhalten – ohne deine Privatadresse preiszugeben

Das größte Problem vieler Content-Creator:
Ein vollständiges Impressum muss laut § 5 DDG eine ladungsfähige Anschrift enthalten – also nicht nur ein Pseudonym oder ein Postfach. Das bedeutet: Deine Privatadresse wäre öffentlich einsehbar, sobald du ein Impressum einbindest.

Damit musst du dich nicht abfinden.

Online-Impressum.de bietet dir eine rechtssichere Impressumsadresse, die du auf Social-Media-Profilen, Webseiten oder Linktree-Seiten einbinden kannst – ganz ohne deine persönlichen Daten zu veröffentlichen.

So funktioniert’s:.
1. Wähle dein Paket auf Online-Impressum.de
2. Trage deine Social-Media-Links oder Webseiten ein
3. Erhalte dein Impressum mit unserer Adresse zur sofortigen Nutzung

Optional buchst du passende Add-ons wie:
– DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
– Domain-Impressum (für deine eigene URL)
– FSK18-Absicherung
– Telefonweiterleitung oder rechtssicheres Kontaktformular

Ein Socialhub ist immer kostenlos mit inbegriffen.

Fazit

Sobald du mit deinem Content Einnahmen erzielen willst – ob durch Spenden, Werbung oder Partnerprogramme – bist du nach § 5 DDG impressumspflichtig.
Mit Online-Impressum.de sicherst du dich rechtlich ab – professionell, diskret und datenschutzfreundlich.

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