
Spendenlink = Impressumspflicht: Warum du ein Impressum brauchst, sobald Geld ins Spiel kommt
Du betreibst einen Instagram-Account, streamst auf Twitch oder hast einen YouTube-Kanal – (noch) als Hobby. Doch sobald du einen Donation-Link, ein Affiliate-Programm oder Referral-Links in dein Profil einfügst, ändert sich etwas Entscheidendes: Du brauchst ein Impressum.
Warum? Weil du ab diesem Moment nicht mehr rein privat unterwegs bist – und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zieht hier klare Grenzen. In diesem Beitrag erfährst du, ab wann du impressumspflichtig bist – und wie du das ganz einfach löst
Erläuterung der Rechtslage nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es ersetzt das alte Telemediengesetz (TMG) und regelt die Informationspflichten für digitale Diensteanbieter.
§ 5 DDG verpflichtet Anbieter von Telemedien dazu, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzustellen – darunter auch:
-
Name oder Firma
-
ladungsfähige Anschrift
-
E-Mail-Adresse
-
ggf. Register- oder Umsatzsteuer-ID-Angaben
Die Impressumspflicht greift laut § 5 DDG bei allen geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien. Der Begriff „geschäftsmäßig“ ist dabei weit auszulegen:
Schon eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht genügt, selbst wenn (noch) keine regelmäßigen Einnahmen vorliegen.
Typische Beispiele dafür sind:
-
Spendenlinks (PayPal, Patreon, Ko-fi)
-
Affiliate-/Referral-Links (z. B. Amazon PartnerNet, Rabattcodes)
-
Werbung, Sponsoring oder Product Placements
-
Links zu kostenpflichtigen Angeboten oder Dienstleistungen
Auch ein TikTok-Linktree, in dem ein Buy Me a Coffee-Link eingebunden ist, kann bereits zur Impressumspflicht führen. Wer dagegen verstößt, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände, sowie Bußgelder bis zu 50.000 €.
Die Lösung: Impressumspflicht einhalten – ohne deine Privatadresse preiszugeben
Das größte Problem vieler Content-Creator:
Ein vollständiges Impressum muss laut § 5 DDG eine ladungsfähige Anschrift enthalten – also nicht nur ein Pseudonym oder ein Postfach. Das bedeutet: Deine Privatadresse wäre öffentlich einsehbar, sobald du ein Impressum einbindest.
Damit musst du dich nicht abfinden.
Online-Impressum.de bietet dir eine rechtssichere Impressumsadresse, die du auf Social-Media-Profilen, Webseiten oder Linktree-Seiten einbinden kannst – ganz ohne deine persönlichen Daten zu veröffentlichen.
So funktioniert’s:.
1. Wähle dein Paket auf Online-Impressum.de
2. Trage deine Social-Media-Links oder Webseiten ein
3. Erhalte dein Impressum mit unserer Adresse zur sofortigen Nutzung
Optional buchst du passende Add-ons wie:
– DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
– Domain-Impressum (für deine eigene URL)
– FSK18-Absicherung
– Telefonweiterleitung oder rechtssicheres Kontaktformular
Ein Socialhub ist immer kostenlos mit inbegriffen.
Fazit
Sobald du mit deinem Content Einnahmen erzielen willst – ob durch Spenden, Werbung oder Partnerprogramme – bist du nach § 5 DDG impressumspflichtig.
Mit Online-Impressum.de sicherst du dich rechtlich ab – professionell, diskret und datenschutzfreundlich.
Digital-Paket Impressum
Ab 3,00 € pro Monat
Du hast noch kein Impressum auf Instagram, Twitch oder TikTok?
🔒 Schütze dich jetzt vor Abmahnungen – mit einem rechtssicheren Impressum von Online-Impressum.de.