
Brauche ich ein Impressum, obwohl ich mit meinem Online-Auftritt kein Geld verdiene?
Viele Content Creator, Influencer oder Selbstständige denken: Wenn ich nichts verdiene, brauche ich doch auch kein Impressum, oder? Die Realität sieht anders aus: Ein Impressum ist in Deutschland meist Pflicht – auch ohne Umsatz.
Kurz gesagt: Wer online öffentlich Inhalte anbietet – egal ob auf einer Webseite, in sozialen Netzwerken oder auf Streaming-Plattformen – benötigt in den meisten Fällen ein Impressum. Entscheidend ist nicht, ob du Geld verdienst, sondern ob dein Auftritt über rein private Zwecke hinausgeht.
Wann greift die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht ist im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt (früher: Telemediengesetz, TMG). Sie gilt für alle, die geschäftsmäßige digitale Dienste erbringen – also Angebote, die auf Dauer angelegt und potenziell wirtschaftlich verwertbar sind.
Auch der Medienstaatsvertrag (MStV) verpflichtet Betreiber dazu, ein Impressum bereitzustellen, wenn journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden.
👉 Wichtig: Schon ein regelmäßiges Posten auf Instagram, ein eigener Podcast oder ein Twitch-Kanal kann als „geschäftsmäßig“ gelten – auch wenn du damit noch keinen Cent verdienst.
Was bedeutet „geschäftsmäßig“?
Der Begriff „geschäftsmäßig“ wird im deutschen Recht sehr weit ausgelegt.
Es reicht bereits, wenn deine Tätigkeit auf gewisse Dauer angelegt ist – unabhängig davon, ob du aktuell Einnahmen erzielst oder nicht. Das betrifft zum Beispiel Online-Auftritte, auf denen du regelmäßig Inhalte veröffentlichst, etwa auf YouTube, Instagram oder Twitch. Auch wenn du Produkte verlinkst oder Affiliate-Links eingebunden hast, ohne dass bisher jemand darauf geklickt hat, kann das als geschäftsmäßig gelten. Ebenso gilt das, wenn du dich selbst als „Coach“, „Künstlerin“, „Creator“ , „Freelancer“ oder ähnliches präsentierst – selbst dann, wenn du noch kein Gewerbe angemeldet hast.
Selbst reine Hobby-Projekte können unter die Impressumspflicht fallen, vor allem wenn sie auf Reichweite, Interaktion oder Markenbildung ausgerichtet sind. Die Schwelle ist also niedrig – und vielen ist nicht bewusst, dass sie sie längst überschritten haben.
Wann ist ein Online-Auftritt „rein privat“?
Die einzige Ausnahme von der Impressumspflicht ist ein Auftritt, der ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Das bedeutet:
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Keine Werbung, keine Affiliate-Links.
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Kein Branding, keine kommerziellen Absichten.
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Keine öffentliche Sichtbarkeit oder gezielte Reichweitensteigerung.
👉 Sobald du Inhalte öffentlich machst und eine Außenwirkung erzeugst, verlässt du den privaten Bereich – auch wenn du kein Geld verdienst.
Welche Plattformen betrifft das?
Die Impressumspflicht gilt plattformunabhängig – also nicht nur für klassische Websites, sondern auch für:
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Social Media: Instagram, TikTok, Facebook, Pinterest
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Video & Streaming: YouTube, Twitch, Kick
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Blogs & Newsletter
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Podcast-Plattformen
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Plattformen wie Etsy, Patreon oder Ko-fi
- FSK18 Plattformen wie OnlyFans, BestFans etc.
Du bist also nicht ausgenommen, nur weil du keinen eigene Webseite hast.
Was droht ohne Impressum?
Wer ein Impressum nicht oder nicht korrekt bereitstellt, obwohl die rechtliche Pflicht dazu besteht, setzt sich einem realen Risiko aus. Abmahnungen durch Mitbewerber oder spezialisierte Kanzleien sind keine Seltenheit – und können besonders für Einzelpersonen oder kleine Projekte schnell teuer werden.
Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €, wie sie im §33 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) vorgesehen sind.
Doch nicht nur finanziell kann ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum problematisch sein: Auch das Vertrauen deiner Follower:innen, Kund:innen oder Partner kann leiden, wenn Transparenz fehlt. Gerade in der Online-Welt, in der Anonymität oft kritisch gesehen wird, wirkt ein korrektes Impressum professionell – und schafft Sicherheit auf beiden Seiten.
Häufige Irrtümer
Viele Creator glauben, dass sie keine Impressumspflicht haben, wenn:
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… sie (noch) keine Einnahmen erzielen
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… sie ein „nicht-gewerbliches“ Hobby-Projekt führen
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… sie nur auf Social Media posten
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… sie denken, der Anbieter der Plattform sei verantwortlich
Diese Annahmen sind falsch. Rechtlich kommt es nicht auf den Verdienst an, sondern auf das Potenzial zur geschäftsmäßigen Nutzung und die Außenwirkung.
Fazit: Sicher ist sicher
Auch ohne Einnahmen gilt für fast alle Online-Aktivitäten in Deutschland eine Impressumspflicht. Die Schwelle von „privat“ zu „geschäftsmäßig“ ist extrem niedrig – und Verstöße können teuer werden. Ein Impressum schützt dich vor Abmahnungen, schafft Transparenz und wirkt professionell.
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